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   OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01   

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https://dejure.org/2003,7919
OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 15 U 61/01 (https://dejure.org/2003,7919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils; Schadensersatzansprüche wegen Reduzierung der Transportaufträge unter die vertraglich vereinbarte Mindestmenge; Auslegung des "Dauervertrages" unter Berücksichtigung der Regelungen des "Tarifs für den Güternahverkehr mit ...

  • Judicialis

    BGB § 280; ; HGB §§ 407 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; HGB §§ 407 ff.
    Rahmenvertrag über Transportaufträge: Möglichger Schadensersatzanspruch des Transportunternehmers bei Nichterreichen des zugesicherten Mindestumfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.04.1979 - 18 U 215/78

    Fuhrunternehmer; Hinweis; Dauervertrag; Tarifmäßigkeit; Verschulden;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.2003 - 15 U 61/01
    Diesem Verständnis eines Vertrages auf längere Zeit entsprechen beispielsweise auch die in Niedersachsen erlassenen Richtlinien zu § 3 GNT (vgl. Kreft/Liebert, a. a. O., Seite 29; Die Niedersächsischen Richtlinien sahen zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs Vertrag "auf längere Zeit" vor, dass dem Transportunternehmer eine bestimmte Anzahl von Taqeseinsätzen pro Zeiteinheit garantiert werden musste; vgl. zur Auslegung von § 3 GNT - Mindesttransportmenge pro Jahr - auch OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 1979, 675, 676).
  • OLG Nürnberg, 14.10.2016 - 12 U 2437/14

    Begründet ein Rahmenvertrag die Pflicht zum Abschluss von Einzelverträgen?

    Jedoch kann ein Rahmenvertrag bereits entsprechende Abschlussverpflichtungen beinhalten, das Nichtabschließen von Einzelverträgen damit eine Vertragsverletzung der Rahmenvereinbarung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 30.04.1992 - VII ZR 159/91, MDR 1992, 1059; Urteil vom 03.11.1999 - I ZR 145/97, MDR 2000, 1083; OLG Karlsruhe TranspR 2004, 316; Palandt/Ellenberger, BGB 75. Aufl. Einf v § 145 Rn. 19).
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